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Beschwerdeführer: „Leser“ existieren gar nicht

Programm-Zeitschrift überschreitet immer wieder Grenze zur Schleichwerbung

Eine Programm-Zeitschrift veröffentlicht regelmäßig Beiträge unter der Rubrik „Hallo, Doktor!“ Diese veranlassen einen Leser des Blattes zu einer Beschwerde. Er moniert, dass alle Beiträge unter der genannten Rubrik eines gemeinsam haben: Sie steuerten stets auf die Nennung eines medizinischen Produkts hin. Dass die genannte „Rubrik“ offensichtlich eine bezahlte Veröffentlichung sei, darauf deute zum einen hin, dass immer Produktnamen auftauchen, auch wenn dies völlig überflüssig sei. Dass die „Rubrik“ kein echter Ratgeber sei, so der Beschwerdeführer weiter, zeige sich auch daran, dass den Leserinnen und Lesern kein Weg angeboten werde, eigene Fragen einzureichen. Er gehe davon aus, dass die genannten „Leser“ gar nicht existierten. Die Rechtsabteilung des Verlages hält die Beschwerde für unbegründet. Es handele sich hier nicht um Schleichwerbung oder eine Verletzung des Trennungsgebotes nach Ziffer 7 des Pressekodex. Die kritisierten Artikel hätten gemeinsam, dass sie im Serviceteil der Zeitschrift zum Thema Gesundheit angesiedelt seien. Es handele sich ausschließlich um redaktionelle Artikel, in denen im Sinne eines Ratgebers Hilfestellungen im Umgang mit gesundheitlichen Fragen und Problemen gegeben würden. Sofern in den Beiträgen Produktnamen genannt würden, handele es sich um eine Auswahl der Redaktion.