„Hinterhältiger Trick“ an der Ladesäule
Beschwerdeführer sehen Anleitung zu einer Ordnungswidrigkeit
Eine Boulevardzeitung veröffentlicht online per Text und Video Beiträge unter den Überschriften „Falsches E-Auto! Mit diesem Trick parken Sie gratis“ und „Park-Trick mit falschem Ladekabel“. Die Redaktion beschreibt bzw. zeigt einen Trick, mit dem man an Elektrozapfsäulen gratis parken kann. Der Autor gibt gleich zu Beginn den Hinweis, dass der Trick hinterhältig sei, nicht legal und höchst verwerflich. Am Ende folgt dann eine Warnung vor Nachahmung. Polizei und Stadtverwaltung wüssten über die Masche Bescheid. In der Video-Dokumentation wird genau gezeigt, wie der Trick funktioniert. Am Ende des Films wird der Hinweis veröffentlicht, dass es sich bei dem Vorgehen zumindest um eine Ordnungswidrigkeit handele und die Zeitung von der Nachahmung abrate. Drei Beschwerdeführer sehen in der Berichterstattung einen Aufruf zu einer Ordnungswidrigkeit bzw. einem Betrug mit passender Anleitung durch die Redaktion. Der Chefredakteur der Zeitung widerspricht, weil er keine Verletzung presseethischer Grundsätze erkennt. Die Berichterstattung zeige mit einem gewissen Augenzwinkern offensichtlich vorhandene Schwachstellen der Parkplatz-Regelungen im Verhältnis von Benzin-/Dieselfahrzeugen zu den bisher nicht weit verbreiteten Elektrofahrzeugen auf. Der Reporter habe einen Selbstversuch durchgeführt, mit dem er darlege, wie wenig selbst Polizei und städtische Verkehrsüberwachung Notiz von einem eigentlich für jedermann ersichtlichen Betrugsfall nähmen. Die Zeitung zeige einen offensichtlichen Missstand von öffentlichem Interesse auf.