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Durch ein Versehen falsch berichtet

Bachelor-Moderator ohne Beleg in die Nähe einer Sekte gerückt

Eine Zeitschrift aus dem Spektrum des Regenbogens veröffentlicht online einen Artikel unter der Überschrift „´Bachelor´ Sebastian Preuss: Sekten-Skandal – Ist er Mitglied einer dubiosen Kirche?“ Im Beitrag heißt es, der Protagonist der TV-Sendung „Der Bachelor“ scheine einem Post auf seinem Instagram-Account zufolge ein Sympathisant der umstrittenen Hillsong Church zu sein. Ein anonymisierter Beschwerdeführer sieht Ziffer 2 des Pressekodex (Journalistische Sorgfaltspflicht) verletzt. Die Kirche Hillsong werde schon in der Überschrift als Sekte bezeichnet. Es folge die Zuschreibung als „dubios“. Generell zeuge der Artikel von gravierenden Verstößen gegen die gebotene Sorgfalt. Dass es sich bei der besagten Kirche um eine sogenannte Freikirche handele, werde mit keinem Wort erwähnt. Keine Beachtung finde auch die Tatsache, dass es sich bei dieser Freikirche um einen unabhängigen Ableger in Deutschland handele. Im Text heiße es unter anderem: „Angeblich wirbt die Glaubensgemeinschaft aus Geldgründen besonders um gut betuchte und prominente Schäfchen. Nicht auszuschließen, dass die US-Stars sich von Hillsong ausnehmen lassen!“ Der Beschwerdeführer moniert, dass die Zeitschrift der Institution nicht die Gelegenheit gebe, erhobene Vorwürfe auszuräumen. Für die Zeitschrift nimmt deren Rechtsvertretung zu der Beschwerde Stellung. Der Anwalt teilt mit, dass es aufgrund eines bedauerlichen Versehens zu einer unrichtigen Berichterstattung gekommen sei. Der Artikel sei mittlerweile aus dem Netz entfernt worden. Die Redaktion habe eine Korrekturmeldung online gestellt. Der Rechtsanwalt bittet im Namen der Zeitschrift, den Fehler zu entschuldigen. Hillsong sei keine Sekte, sondern eine Freikirche.