Die Vier von der Tankstelle prügeln sich
Drei Syrer und ein Pakistani – Regionalzeitung nennt die Nationalitäten
„Urinieren an Tankstelle führt zu Eskalation – Vier Festnahmen“ titelt eine Regionalzeitung. Sie berichtet über eine Schlägerei am Verlagsort. Die Redaktion informiert darüber, dass es sich bei zwei der Beteiligten um Syrer, bei einem Dritten um einen Pakistani handele. Ein Leser der Zeitung sieht in der Angabe der Staatsangehörigkeit einen Verstoß gegen die Ziffer 12 des Pressekodex (Diskriminierungen). Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung sieht das anders und weist den Vorwurf der Diskriminierung zurück. Anders als vielleicht bei Angaben über die ethnische Zugehörigkeit (etwa Sinti und Roma) oder Hautfarbe sieht er in der Angabe der Staatsangehörigkeit absolut neutrale Informationen. Diese seien üblich in der Zeitung, die in einem Dreiländereck erscheine und in der auch häufig über Vorfälle mit österreichischen und tschechischen Staatsbürgern berichtet werde.