Name des Psychotherapeuten erkennbar
Zeitung veröffentlicht teilweise E-Mail des Germanwings-Piloten
Der Co-Pilot, der in den französischen Alpen eine Germanwings-Maschine mit 150 Menschen an Bord hat abstürzen lassen, hat kurz vor der Katastrophe noch eine Nachricht an seinen Psychotherapeuten geschickt. Darüber berichtet die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung. Ein zum Artikel gestelltes Foto zeigt die Absturzstelle. Eingeklinkt sind ein Bild des Piloten und ein Auszug aus der E-Mail. In der Mail-Kopie ist in der Empfängerzeile der Nachname des Therapeuten lesbar. Zwei Leser der Zeitung sehen mehrere pressethische Grundsätze verletzt. Mit der Veröffentlichung der E-Mail und Interna über das intimste Privatleben des Piloten seien Grenzen des Respekts überschritten worden. Besonders brisant sei es, dass die Nachricht an den Therapeuten des Piloten gerichtet gewesen sei. Einer der Beschwerdeführer bemängelt, dass der Name des Psychotherapeuten im Mail-Faksimile nicht geschwärzt worden sei. Dessen Identität werde auch durch im Text enthaltene Angaben offengelegt. Die Rechtsabteilung der Zeitung weiß sich mit dem Presserat einig, wonach über den Piloten Andreas Lubitz identifizierbar berichtet werden kann. Gerade im Hinblick auf Dimension, Ausführung und Ausmaß des Verbrechens bestehe ein überragendes Informationsinteresse an dem Fall. Die Öffentlichkeit habe ein Recht zu erfahren, was zu der Tragödie geführt habe. Vor diesem Hintergrund sei die Berichterstattung nicht zu beanstanden. Dies gelte auch für die beanstandete „letzte Mail von Lubitz“. Um über die Hintergründe der Tat aufzuklären, dürfe auch der E-Mail-Ausriss veröffentlicht werden. Dabei werde deutlich, dass es aller Wahrscheinlichkeit nach einen psychischen Hintergrund gegeben habe. Dann hätte Lubitz aber das Flugzeug niemals fliegen dürfen. Den schützenswerten Interessen des Psychotherapeuten werde dadurch Rechnung getragen, dass er lediglich mit abgekürztem Namen erwähnt werde.