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Aus Versehen fällt Anzeigen-Hinweis weg

Zeitung macht ihren Fehler in der Online-Ausgabe umgehend wieder gut

Die Online-Ausgabe einer Berliner Zeitung veröffentlicht einen Beitrag unter der Überschrift „Berlin ist auf einem sehr guten Weg“. Der Beitrag ist redaktionell gestaltet und beschäftigt sich mit Erfolgen der Berliner CDU. Ein Leser der Zeitung sieht in der Veröffentlichung Werbung, die nicht als solche gekennzeichnet sei. In einer anderen Berliner Zeitung sei der gleiche Beitrag mit dem Hinweis „Anzeige“ veröffentlicht worden. Die Rechtsabteilung spricht von einem Fehler, der leider passiert sei. Die Kennzeichnung als Anzeige sei also nicht bewusst weggelassen worden. Sie beruhe schlichtweg auf einem Versehen. Nachdem der Fehler aufgefallen sei, habe man diesen sofort korrigiert.