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Harte Worte im Streit um Urheberrechtsreform

Zeitung hätte einen Kommentar als solchen kennzeichnen müssen

„Entscheidung beim Urheberrecht – gute Reform, viele Verlierer“ – so überschreibt eine überregionale Zeitung online einen Beitrag, in dem sie die Verabschiedung der EU-Urheberrechtsreform zwar begrüßt, aber den Weg dorthin als „unwürdige Schlammschlacht“ kritisiert. Bei dieser habe das Verhältnis zwischen europäischen Bürgern und Abgeordneten schweren Schaden genommen. Die Verantwortung hierfür trage einerseits ein schwer durchschaubares Geflecht netzpolitischer NGOs (Nichtregierungsorganisationen), welche mit wortgleichen Protestschreiben die Postfächer und Telefone der Europaparlamentarier überflutet und so legitime Formen der demokratischen Teilhabe zu Instrumenten der Sabotage pervertiert hätten. Die Bezeichnung der Reformgegner als „Mob“ durch die EU-Kommission oder der Versuch, die europaweiten Großdemonstrationen durch eine Vorverlegung des Abstimmungstermins zu unterlaufen, seien ein Konjunkturprogramm für Politikverdrossenheit. Der Artikel ist nicht als Kommentar gekennzeichnet. Auch wird nicht ersichtlich, wer den Artikel geschrieben hat. Ein Leser der Zeitung sieht Verstöße gegen presseethische Grundsätze. Nach seiner Auffassung denunziert die Zeitung die Reformgegner und das ohne Angabe von Belegen oder Zitaten. Geschäftsführer und Justiziar der Zeitung teilen mit, dass eine Stellungnahme auf diese Beschwerde einfach nicht möglich sei. Die „Begründung“ der Beschwerde erschöpfe sich in Schlagworten, die schon für sich genommen unverständlich seien, zusammen genommen jedoch erst recht keinen Sinn ergäben. Unabhängig davon beruhe die Veröffentlichung auf einem technischen Versehen. Bei dem Beitrag handele es sich für jeden klar erkennbar um einen Kommentar, der jedoch aufgrund eines Fehlers im Redaktionssystem nicht als solcher gekennzeichnet gewesen sei. Die Redaktion sei insofern dankbar für die Beschwerde, da sie erst durch sie auf den Fehler aufmerksam gemacht worden sei. Sie habe den Kommentar aus dem Online-Angebot genommen.