Die Erklärung folgt erst ganz am Schluss
Internetportal berichtet irreführend über die neueste Kriminalstatistik
Ein regionales Internetportal berichtet unter der Überschrift „Plus 670 Prozent! Dramatischer Anstieg von Vergewaltigungen in Leipzig“ über die eben veröffentlichte aktuelle Kriminalstatistik. Daraus gehe hervor, dass die Zahl der Vergewaltigungen und Fälle besonders schwerer sexueller Nötigung binnen zwei Jahren um 670 Prozent gestiegen sei – von 23 auf 154 Fälle. Im letzten Absatz heißt es dann, der enorme Anstieg gehe im Wesentlichen auf das nach den Kölner Silvester-Übergriffen verschärfte Sexualstrafrecht zurück. Seiher gelten solche Attacken nicht mehr nur als einfache Nötigungen. Der Text ist illustriert mit einem großen Symbolbild einer jungen Frau, die sich verzweifelt an eine Wand lehnt und die von einem Mann bedrängt wird. Ein Nutzer des Internetportals sieht presseethische Grundsätze verletzt. Die reißerische Überschrift werde erst ganz am Ende relativiert und eingeordnet mit der Erklärung, dass sich das Strafrecht geändert habe. Deshalb sei die Behauptung in der Überschrift falsch. Die Redaktion führe den Leser bewusst in die Irre. Eine vom Internetportal beauftragte Anwaltskanzlei hält die Berichterstattung für objektiv und wahrheitsgetreu. Weder durch den Text noch durch die Überschrift werde dem Leser ein falsches Bild vermittelt. Auch würden keine unnötigen Ängste geschürt. Die Kriminalstatistik sei wahrheitsgetreu wiedergegeben worden. Die Redaktion habe jedoch bereits vor Eingang der Beschwerde die Überschrift umformuliert und die Aufmerksamkeit der Leser zu Beginn auf die Gründe des Anstiegs der Zahlen gelenkt.