Serienbrandstifter in Untersuchungshaft
Tochter eines “Staranwalts“ unter dem Verdacht mehrerer Straftaten
Eine Regionalzeitung berichtet über die Festnahme von zwei mutmaßlichen Serienbrandstiftern in Leipzig. Sie sollen in Mehrfamilienhäusern gezündelt und elf Autos abgefackelt haben. Die Zeitung will aus Justizkreisen erfahren haben, dass es sich bei den mutmaßlichen Tätern um die 23-jährige Tochter eines bekannten Strafverteidigers und deren Freund handelt. Beide seien dringend tatverdächtig und säßen in Untersuchungshaft. Die Zeitung nennt den vollen Namen der Tochter. Das kritisiert ein Leser der Zeitung. Er fragt, was die Verwandtschaft mit der Sache zu tun habe. Das sei Sippenhaft. Er kritisiert auch die Bezeichnung des Vaters der Verdächtigen als „Staranwalt“. Der Leiter der Rechtsabteilung der Zeitung hält die Bezeichnung „Staranwalt“ für eine unkritische Meinungsäußerung. Richtig sei, dass die Familienbeziehung der inhaftierten Tochter grundsätzlich unwichtig sei. Der Autor des Artikels habe jedoch im Rahmen seiner Recherche Kontakt zum Anwalt der Tochter gehabt. Im Verlauf dieses Gesprächs sei die Verwandtschaft thematisiert worden, so dass diese schließlich in den Artikel eingeflossen sei. Auch eine andere Zeitung habe über den Fall berichtet und mit dem Vater der Inhaftierten gesprochen. Dieser habe sich der Zeitung gegenüber auch zu seiner Tochter, deren Beziehung und zu den Taten geäußert. Die Rechtsabteilung steht auf dem Standpunkt, dass in der Gesamtschau die Thematisierung der Verwandtschaft erlaubt sei, weil sich sowohl die Tochter über ihren Anwalt als auch der Vater gegenüber der Presse dazu geäußert habe.