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Gegen den Willen der Hinterbliebenen Opfer-Foto veröffentlicht

Nichte schrieb auf Twitter: „Mit Klatschpresse wollen wir nichts zu tun haben“

Eine Boulevardzeitung berichtet online über die Tötung eines Berliner Taxifahrers. Dabei zeigt die Redaktion ein identifizierbares Foto des Opfers. - Nach Angaben des Beschwerdeführers haben sich die Angehörigen die Veröffentlichung von Fotos verbeten. Auf Twitter habe offenbar eine Nichte des Opfers geschrieben: „Die Bitte von uns als Familie: Bitte teilt das Foto nicht weiter. Mein Onkel hätte sowas nie gewollt Seine Kinder wollen nicht, dass sich das so verbreitet. Mit Klatschpresse wollen wir nichts zu tun haben“. - Eine Stellungnahme der Redaktion liegt nicht vor. - Der Beschwerdeausschuss spricht einstimmig eine öffentliche Rüge aus. Die Veröffentlichung des unverpixelten Fotos ist eine schwere Verletzung des Opferschutzes nach Ziffer 8 des Pressekodex. Demnach ist die Identität von Opfern besonders zu schützen und für das Verständnis eines Tathergangs in der Regel unerheblich. Vor der Veröffentlichung hätte die Redaktion die Angehörigen um Erlaubnis bitten müssen. Dies ist jedoch offensichtlich nicht geschehen, wie auch der Tweet der Nichte zeigt.