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Bericht über Speiseeis mit Totenkopf bebildert

Titelgestaltung musste nicht als Symbolfoto gekennzeichnet werden

Wissenschaftler sollen das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat in Speiseeis-Proben aus Deutschland und drei weiteren europäischen Ländern gefunden haben. Die Online-Ausgabe einer Regionalzeitung berichtet über den Vorgang. Im Text heißt es, der festgestellte Glyphosat-Wert befinde sich unterhalb der Grenzwerte, berge aber aufgrund der veralteten Richtwerte ein Gesundheitsrisiko. Der Hersteller des Speiseeises weise die Vorwürfe zurück. Der Artikel ist illustriert mit einem Symbolbild, das die Beschriftung „Glyphosat (360g/l)“ zeigt. Diese ist unterlegt mit einem orange-farbenen Totenkopf. Der Bildtext lautet: „Glyphosat wird weltweit zur Unkrautvernichtung eingesetzt. Quelle: Imago/Christian Ohde“. Der Beschwerdeführerin geht es bei ihren diversen Beschwerden gegen mehrere Medien um das verwendete Foto. Ihrer Meinung nach handele sich dabei um eine Fotomontage. Auf der Website des als Urheber genannten Fotografen sei eine Reihe von Bildern zu sehen. Eindeutig werde bei Durchsicht der Bilder belegt, dass es sich bei der Totenkopf-Abbildung auf dem Glyphosat-Bild um eine Montage des genannten Fotografen handele. Diese sei nicht als solche gekennzeichnet. Die Darstellung suggeriere dem Leser, das Glyphosat stark giftig sei. Diese Beiträge verstießen somit allesamt gegen die Richtlinie 2.2 des Pressekodex (Symbolfoto).Die Montage könnte beim flüchtigen Lesen als dokumentarische Abbildung aufgefasst werden. Die Montage hätte entsprechend kenntlich gemacht werden müssen oder – besser noch – gar nicht erst verwendet werden dürfen. Ein Vertreter des Verlags teilt mit, das kritisierte Bild sei ohne den Montage-Hinweis über Imago verbreitet worden. Die gezeigte Abbildung passe zur Textberichterstattung, gegen die sich die Beschwerde nicht richte. Die Beschwerdeführerin schreibe selbst zutreffend, dass das Totenkopfsymbol für „giftig“ stehe. Genau dies sei die Aussage des Textes: Forscher vertreten die Auffassung, dass Glyphosat in Lebensmitteln auch in Konzentrationen unterhalb des Grenzwertes bei regelmäßigem Verzehr giftig sei. Insoweit sei die Aussage des Bildes, anders als die Beschwerdeführerin schreibe, nicht irreführend oder sachlich falsch, sondern entspreche den Forschungsergebnissen, über die im Text berichtet werde.