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Redaktion war sich des Problems nicht bewusst

Trotz vereinbarter Anonymisierung wird Identität im Internet offengelegt

Die Online-Ausgabe einer Regionalzeitung veröffentlicht in einem Lokalteil des Blattes einen Artikel unter der Überschrift „Vermieter darf Markise nicht verbieten“. Es geht um die Frage, ob an Mietwohnungsbalkonen Markisen angebracht werden dürfen oder nicht. Als Beispiel dient der Fall einer Frau, die im Text als Sabine F. bezeichnet wird. Ihr Wohnort wird genannt. Der Artikel ist illustriert mit einem Foto, das die Frau auf ihrem Balkon zeigt. Sabine F. ist in diesem Fall Beschwerdeführerin. Mit dem Redakteur der Zeitung sei vereinbart worden, dass ihr voller Name nicht genannt werde. Über die Google-Bildersuche sei ihr Name jedoch anhand des im Artikel verwendeten Fotos zu erfahren. Umgekehrt sei es möglich, das verwendete Foto auf der Suche nach ihrem Namen zu finden. Sie habe die Redaktion ohne Erfolg gebeten, das Foto zu entfernen. Die Rechtsvertretung der Zeitung stellt fest, die Frau wende sich mit ihrer Beschwerde nicht gegen die Berichterstattung an sich. Vielmehr kritisiere sie, dass man bei Eingabe ihres Namens und Wohnortes die seinerzeit für die Berichterstattung angefertigten Fotos finden könne. Sie sei seinerzeit damit einverstanden gewesen, dass die Zeitung sie im Text mit dem Vornamen und dem Anfangsbuchstaben ihres Familiennamens genannt werde. Daran habe sich die Redaktion gehalten. Ein redaktionelles Fehlverhalten liege danach nicht vor. Weshalb die Fotos bei Eingabe des vollständigen Namens bei Google gleichwohl auffindbar seien, erschließe sich auch unter technischen Gesichtspunkten nicht. Mit einem zweiten Schreiben teilt die Rechtsvertretung mit, dass das Foto der Beschwerdeführerin als Bilddatei mit vollem Namen im Online-Archiv des Verlags gespeichert worden sei. Dies sei mittlerweile aufgefallen. Wer diese Speicherung vorgenommen habe, sei nicht mehr nachvollziehbar. Es sei jedoch davon auszugehen, dass es sich dabei um ein Versehen nach einem Kommunikationsfehlers gehandelt habe. Man habe im Verlag Vorkehrungen getroffen, dass sich derartiges nicht wiederholen werde. Bild und Artikel seien umgehend gelöscht und auch Google zur Löschung aufgefordert worden.