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Für und Wider die Homöopathie

Zeitung: Angriffe gegen Berichte, die nicht in das Weltbild passen

Unter der Überschrift „Das weiße Nichts“ berichtet eine überregionale Tageszeitung gedruckt und online über die mangelnde Wirksamkeit von Homöopathie. Im Bericht geht es auch um die Konflikte zwischen Befürwortern und Gegnern dieser Behandlungsmethode. Die Redaktion erläutert ein Patientenbeispiel näher. Ein Beschwerdeführer in diesem Fall ist der Verband klassischer Homöopathen, dessen Vertreter unter anderem diese Behauptungen kritisiert. Die Zeitung schreibe, für die Wirksamkeit von Globuli gebe es keine ernsthaften Belege. Da der Autor es unterlasse, entsprechende Quellen anzuführen, sei ihm ein Verstoß gegen Ziffer 2 des Pressekodex (Journalistische Sorgfaltspflicht) vorzuwerfen. Ferner schreibe dieser, dass Studien die Wirksamkeit der Homöopathie widerlegten. Diese Aussage - so der Verbandsvertreter – sei unzutreffend. Tatsächlich gebe es Studien, die eine Wirksamkeit homöopathischer Arzneimittel belegten. Im Artikel schildere der Autor die Krankengeschichte einer Frau, die meine, „die Homöopathie habe sie fast umgebracht.“ Die Schilderung der Details lasse den Schluss zu, dass es nicht die homöopathische Therapie gewesen sei, sondern die mangelhafte Diagnostik der behandelnden Ärztin, die den Beginn einer Therapie verhindert habe. Beschwerdeführer ist auch der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte. Dessen Vertreter kritisiert vor allem diese Behauptung der Zeitung: „Für die Wirksamkeit von Globuli gibt es keine Belege.“ Das sei keine wahrhaftige Berichterstattung, weil zahlreiche Studien die Wirksamkeit von Globuli zeigen würden. Darüber hinaus werde auf der Grundlage der falschen Behauptung geschlussfolgert, Homöopathen gefährdeten das Leben von Patienten. Die Ärzte in Deutschland, die eine von den Ärztekammern verliehene Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ führten und vom deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte vertreten würden, sähen in der Berichterstattung Verstöße gegen presseethische Grundsätze. Für die Zeitung nimmt der Autor des Artikels Stellung. Ganz offensichtlich solle das Instrument der Presseratsbeschwerde dazu missbraucht werden, eine Berichterstattung anzugreifen, die nicht in das Weltbild der beiden Beschwerdeführer passe. Der Text gebe die Faktenlage zur Homöopathie in jeder Hinsicht korrekt wieder. Es herrsche ein breiter wissenschaftlicher Konsens darüber, dass die Homöopathie über einen Placebo-Effekt hinaus keine klar nachweisbare Wirksamkeit habe.