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Nicht von einem öffentlichen Interesse gedeckt

Zeitung vermischt redaktionellen und werblichen Inhalt

Eine Regionalzeitung veröffentlicht einen Beitrag unter der Überschrift „Eine Frage der Gerechtigkeit“. Sie informiert über einen Verein, der sich gegen doppelte Abgaben bei Betriebsrenten wendet. Die Redaktion hat zu diesem Thema ein Gespräch mit einem Vertreter des Vereins geführt. In den Artikel eingeklinkt ist eine Anzeige dieses Vereins. Ein Leser der Zeitung hält dieser vor, der Beitrag sei werblicher Natur und hätte mit dem Hinweis auf den Anzeigencharakter gekennzeichnet werden müssen. Der Chefredakteur Newsdesk hält die Beschwerdegründe nicht für stichhaltig. Der Text sei nicht von der Anzeige beeinflusst. Er schildere nüchtern einen Fall, der seit einiger Zeit politisch diskutiert wird. Zu Wort käme nicht nur die Person, die die Anzeige geschaltet habe, sondern auch mehrere andere Ansprechpartner. Zudem werde auf einschlägige Urteile des Bundesverfassungsgerichts verwiesen. Es handele sich eindeutig nicht um einen Werbetext. Außerdem – so der Chefredakteur weiter – handele es sich hier um die Anzeige eines Vereins. Es sei also keinerlei Gewinn- oder klassische Werbeabsicht zu unterstellen, die ein Artikel unterstützen könnte. In einem solchen Text wäre es ohnehin üblich und sinnvoll, die Kontaktdaten des Vereins als Service etwa in einem Hinweiskasten zu veröffentlichen. Die Beschwerde sei eindeutig unbegründet.