Ehemann war mit Bild-Veröffentlichung einverstanden
Hobbypilot verunglückt mit seiner Cessna: Drei Menschen sind tot
„Propeller-Maschine tötet Mutter und ihre zwei Kinder“ - so überschreibt eine Boulevardzeitung online ihren Bericht über eine Gerichtsverhandlung. Es geht um einen Hobbypiloten, der bei der Landung seiner einmotorigen Cessna die Kontrolle über die Maschine verloren und mit laufendem Propeller eine Mutter und ihre beiden Kinder erfasst hatte. Alle drei wurden bei dem Unglück getötet. Zum Bericht gestellt sind zwei Fotos. Eines zeigt die Frau, die als Sandra M. (39) bezeichnet wird, das andere die blutverschmierte Maschine. Ein Leser der Zeitung sieht in der Berichterstattung eine Verletzung des Opferschutzes nach Ziffer 8 und eine unangemessen sensationelle Darstellung nach Ziffer 11 des Pressekodex. Die Rechtsvertretung des Verlages teilt mit, dass die Autorin des Beitrages das mündliche Einverständnis des Ehemanns von Sandra M. erhalten habe, das Foto verwenden zu dürfen. Das Gespräch zwischen den beiden habe während einer Verhandlungspause vor dem Gerichtsgebäude stattgefunden. Der Ehemann der Verstorbenen habe dabei erklärt, dass das betreffende Foto ohnehin (immer noch) öffentlich auf Facebook zu sehen sei. Ein Foto der bei dem Unglück getöteten Kinder habe er nicht freigeben wollen, woran sich die Redaktion selbstverständlich gehalten habe.