Falsche Aussage in einer Überschrift
Kopftuch-Verbot nicht generell, sondern im öffentlichen Dienst gefordert
„AfD fordert ´Minuszuwanderung´ und generelles Kopftuchverbot“ titelt die Online-Ausgabe einer überregionalen Tageszeitung. Im Beitrag heißt es unter anderem: „Die Partei von Jörg Meuthen und Frauke Petry spricht sich für ein generelles Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst aus. In Bildungseinrichtungen müssten nicht nur alle Lehrerinnen, sondern auch die Schülerinnen ohne Kopftuch erscheinen.“ Ein Leser der Zeitung sieht in der Berichterstattung einen Verstoß gegen Ziffer 2 des Pressekodex (Journalistische Sorgfaltspflicht). Überschrift und Inhalt des Beitrages entsprechen nach seiner Ansicht nicht den Tatsachen. Ein generelles Kopftuchverbot werde von der AfD nicht gefordert. Der Chefredakteur der Zeitung widerspricht der Beschwerde. Die AfD spreche sich sehr wohl für ein Kopftuchverbot aus. Im Wahlprogramm auf Seite 32 heiße es: „Der im Grundgesetz garantierten Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie der freien Entfaltung der Persönlichkeit widerspricht das Kopftuch als religiös-politisches Zeichen der Unterordnung von Muslimas unter den Mann. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2015, nach dem ein generelles Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen verfassungswidrig sei, betrachtet die AfD als ein Hindernis für eine erfolgreiche Integrationspolitik.“