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Wenn Kinder zu Mördern werden

Verlag: Kleiner Junge wurde gleichsam zur Person der Zeitgeschichte

Eine Boulevardzeitung titelt in ihrer Online-Version: „Nach Teenie-Mord von (..): Wenn Kinder Kinder töten“. Sie berichtet über Fälle, in denen Kinder zu Mördern wurden. Aktueller Anlass ist die Tötung eines 13-Jährigen durch einen Jungen (14). Im Folgenden erinnert die Redaktion an mehrere Fälle aus den vergangenen Jahren. Bebildert ist der Artikel unter anderem mit Fotos der Opfer („Miron wurde nur 14 Jahre alt – Foto: privat“, „Leon H. starb bei der Messer-Attacke seines Mitschülers. Foto: privat“). Die Zeitung zeigt auch das Opferfoto eines Sechsjährigen. Hier wird die Polizei als Quelle genannt. Es werden auch Agenturfotos von mutmaßlichen Tätern gezeigt. Ein Leser der Zeitung kritisiert die Berichterstattung im erstgenannten Fall. Er vermutet, das Kind werde instrumentalisiert. Die Rechtsabteilung des Verlages weist die Vorwürfe zurück. Bei dem im Aufmacher abgebildeten Jungen handele es sich um den damals 13-jährigen Eric Smith. Dieser sei aufgrund der Tötung eines anderen Kindes gleichsam zur „Person der Zeitgeschichte“ geworden. Eric Smith habe seinerzeit sogar Interviews gegeben, in denen er ausgiebig über sein Verbrechen berichtet habe. In einem Fall habe die Redaktion ein Foto aus einem Agentur-Angebot entnommen. Insofern greife das „Agentur-Privileg“, nach dem sich Redaktionen bei Wort- und Bildberichterstattungen von Agenturen auf diese berufen dürften. Vereinfacht ausgedrückt: Wenn eine anerkannte Nachrichtenagentur das Foto unverpixelt bereitstelle, dürfe die Presse es ebenfalls unverpixelt verwenden. Im Fall des getöteten Jungen Miron steht der Verlag auf dem Standpunkt, dass für die Veröffentlichung das Einverständnis der Mutter vorgelegen habe.