Ein Objekt voyeuristischer Betrachtung
Zeitung verbreitet das Foto eines mumifizierten deutschen Seglers
„Mumifizierter deutscher Segler in Südsee entdeckt“ titelt die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung. Es geht um den Fund einer Leiche in philippinischen Gewässern. Der Bericht gibt die Eindrücke eines Fischers wieder, der den Leichnam auf einer Segelyacht gefunden hat. Der Verstorbene wird als „Manfred B. (†59)“ bezeichnet. Der Artikel enthält ein Foto, das den Leichnam zusammengekauert am Kartentisch seines Bootes zeigt. Diverse Beschwerdeführer sehen in der Berichterstattung gleich mehrere Verstöße gegen den Pressekodex. Es handele sich um eine pietätlose Darstellung. Das schockierende Foto sei ohne Vorwarnung zu sehen. Den Toten so zu zeigen, sei entwürdigend und habe keinen journalistischen Wert. Die Abbildung bediene lediglich die Sensationsgier. Die Rechtsabteilung der Zeitung merkt an, dass unzählige Medien weltweit berichtet und auch die Fotos des mumifizierten Seglers abgedruckt hätten. Weder die Menschenrechte des Betroffenen noch seine Persönlichkeitsrechte seien dadurch verletzt worden. Die Veröffentlichung sei durch das außerordentliche Informationsinteresse der Öffentlichkeit gerechtfertigt. Weder werde der Segler ein zweites Mal zu einem Opfer, noch handele sich um eine unangemessen sensationelle Darstellung. Der Tote sei auch nicht zu identifizieren.