Artikel irreführend gekennzeichnet
Pressesprecherin eines Klinikums schreibt über diese Einrichtung
Ein onkologisches Zentrum wird in den Krankenhausplan als eines von vier Zentren mit besonderer gesundheitspolitischer Bedeutung für ein Bundesland aufgenommen. Die örtliche Zeitung berichtet online über das Thema. Ein anonymisierter Beschwerdeführer merkt an, die Autorin des Beitrages sei Pressesprecherin des onkologischen Zentrums. Damit verstoße die Zeitung gegen den Pressekodex. Eine Unabhängigkeit in der Berichterstattung sei in diesem Fall nicht gegeben bzw. stark anzuzweifeln. Die Autorin arbeite als freie Journalistin auch für die Regionalzeitung. Als Pressesprecherin des Klinikums dürfe sie seiner Meinung nach nicht über das Klinikum berichten. Auch habe es die Redaktion versäumt, die Doppelfunktion der Autorin transparent zu machen. Der Chefredakteur der Zeitung antwortet auf die Beschwerde. Es sei ein Versehen gewesen, dass man die Pressesprecherin als Autorin genannt habe. Dies hätte nicht passieren dürfen. Es sei richtig, dass die Pressesprecherin bis vor kurzem freie Mitarbeiterin der Redaktion gewesen sei. Sie habe aber nie über das Krankenhaus berichtet, sondern nur über kulturelle Themen.