„Falsch zitiert und verfälscht“
Wörtliches Zitat ist mit Anführungszeichen zu kennzeichnen
BILD berichtet unter der Überschrift „BILD live ist die Stimme des Volkes“ über einen Beitrag in „Blätter für deutsche und internationale Politik“, in dem sich ein Politikexperte mit dem Format „BILD live“ befasst. Der Experte wird unter anderem zitiert mit der Passage: „BILD live ist die Stimme des Volkes gegen die Politikerkaste“. Beschwerdeführer in diesem Fall ist der zitierte Politikexperte. Nach seiner Auffassung zitiere die BILD-Zeitung falsch und verfälsche in irreführender Weise die Aussage des Textes. Der Verlag zitiert die Stellungnahme des für die Veröffentlichung des kritisierten Beitrages verantwortlichen Redakteurs. Dieser weist den Vorwurf des Beschwerdeführers zurück. Er habe in seinem Beitrag nichts aus dem Zusammenhang gerissen. Inhalte seien wohl verkürzt wiedergegeben worden, doch könne von einer Verfälschung nicht die Rede sein. Mehr sei zu der Beschwerde nicht zu sagen.