Drohung mit einer Handgranate
Redaktion bedauert falsche Fakten einer TV-Vorschau
Unter der Überschrift „Terror von rechts“ veröffentlicht eine Programmzeitschrift eine Vorschau auf einen Fernsehbeitrag der ARD. Es geht um eine Dokumentation, die sich mit Angriffen auf Flüchtlingsunterkünfte beschäftigt. Anlass zu dem TV-Film ist eine Attacke auf ein Flüchtlingsheim in Villingen-Schwenningen. Ein Leser des Magazins wirft diesem falsche Behauptungen vor. Der Vorfall, der in der Ankündigung geschildert werde, sei nicht fremdenfeindlich motiviert gewesen. Es habe sich um eine interne Auseinandersetzung zwischen Rockern und Hintermännern aus dem Milieu von Sicherheitsunternehmen gehandelt. Eine bei der Attacke verwendete Handgranate sei nicht gegen das Flüchtlingsheim, sondern gegen die Wachmannschaft geworfen worden. Sie sei nicht scharf gewesen. Es habe sich nicht um einen Anschlag, sondern um eine Drohung gehandelt. Der Chefredakteur der Zeitschrift bedauert eine ungenaue Formulierung in der Vorschau auf den TV-Beitrag. Der Autor habe den Artikel nach bestem Wissen und aktueller Recherchelage geschrieben. Zu diesem Zeitpunkt hätten noch keine anderen Erkenntnisse zu dem Fall vorgelegen. Etliche seriöse Medien hätten von einer scharfen Handgranate berichtet, die nicht explodiert sei.