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Harsche Kritik in einem Meinungsbeitrag

Zeitungskolumnistin setzt sich mit Rechtskonservativen auseinander

Eine überregionale Wochenzeitung veröffentlicht online einen Beitrag unter der Überschrift „Notstandsgesetze gegen den Mob“. Der Meinungsartikel beschäftigt sich mit dem Umgang mit Rechtskonservativen in der Gesellschaft. Zwei Leser der Zeitung kritisieren, dass mehrere Prominente, die nicht – wie die Autorin – für unbegrenzte Zuwanderung stünden, als Verursacher der rechtsextremen Ausschreitungen von Clausnitz und Bautzen diffamiert würden. Die Rechtsabteilung spricht im Fall des kritisierten Artikels von einem pointierten Meinungsbeitrag. Die dort geäußerten Ansichten müsse man nicht teilen. Sie seien aber vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Es sei das gute Recht der Kolumnistin, Prominente zu kritisieren, die sich zum Thema Zuwanderung geäußert hätten. Nicht jeder müsse der Äußerung zustimmen, dass Zuwanderungskritiker politisch den Boden für rechtsextreme Gewalt bereitet hätten. Es sei aber das gute Recht der Journalistin, diese Auffassung zu äußern.