Schuldfrage ist nicht endgültig geklärt
Boulevardzeitung urteilt vorschnell über Gift-Anschlag in Großbritannien
Eine Boulevardzeitung berichtet unter der Dachzeile „Syrien-Massaker – Nervengift-Anschlag in Europa – Mays Ultimatum ignoriert“ und der Überschrift „Wie weit geht Putin noch?“ über Reaktionen auf einen Gift-Anschlag in Großbritannien und Luftangriffe in Syrien. Zwei Leser der Zeitung wenden sich mit einer Beschwerde an den Presserat. Sie sehen in der Überschrift einen Verstoß gegen Richtlinie 13.1 des Pressekodex (Vorverurteilung). Weder ein Massaker in Syrien noch ein Gift-Anschlag in Großbritannien seien nachgewiesen. Der Chefredakteur der Zeitung teilt mit, es sei offizielle Position der Bundesregierung (und etwa 30 anderer Staaten), dass Russland hinter dem Nervengiftanschlag auf Sergey Skripal und seine Tochter stecke. Deshalb habe die Bundesrepublik russische Diplomaten ausgewiesen. Bei den „Massakern in Syrien“ sei es um russische Bombenangriffe auf Ost-Ghouta gegangen, denen in den ersten Monaten des Jahres 2018 nach Schätzungen etwa 1700 Zivilisten zum Opfer gefallen seien. Amnesty International habe die Luftangriffe Russlands als Kriegsverbrechen bezeichnet. Auch Human Rights Watch habe die russischen Angriffe als „gesetzeswidrig“ verurteilt. Sie seien ausgeführt worden, um Ost-Ghouta „auszulöschen“.