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Maklerangebot ausführlich in Wort und Bild präsentiert

Zeitung macht mit großem Artikel Schleichwerbung für Hausverkauf

Eine Lokalzeitung veröffentlicht einen halbseitigen Artikel über ein Eigenheim, das von einer Maklerin zum Verkauf angeboten wird. Das Objekt wird ausführlich beschrieben und ebenso wie die Maklerin in Fotos gezeigt. - Der Beschwerdeführer sieht darin Schleichwerbung für die Maklerin und das konkrete Angebot. – Die Zeitung nimmt keine Stellung zu der Beschwerde. - Der Beschwerdeausschuss erkennt eine Verletzung der in Ziffer 7 des Pressekodex festgeschriebenen klaren Trennung von Redaktion und Werbung. Ohne nachvollziehbaren Grund, wie z. B. ein Alleinstellungsmerkmal, wird ein kommerzielles Angebot eines einzelnen Maklerunternehmens vorgestellt. Eine solch ausführliche Berichterstattung ist nicht mehr durch ein begründetes öffentliches Interesse gedeckt und transportiert eindeutig die werblichen Interessen des konkreten Anbieters, ist also Schleichwerbung.