Zurückhaltung bei Selbsttötungen geboten
Regionalzeitung hätte auf persönliche Details verzichten müssen
Der Suizid eines Arztes ist Thema in der Online-Ausgabe einer Regionalzeitung. Die Leiche sei auf einem Parkplatz in einem Auto aufgefunden worden. In dem Beitrag werden Alter und Fachrichtung des Mediziners angegeben. Er habe gemeinsam mit einem Kollegen eine Praxis betrieben. Auch Typ und Farbe seines Autos werden im Bericht genannt. Die Mitarbeiter der Praxis hätten auf der Webseite der Praxis eine Mitteilung über das Verschwinden des Arztes und einen Suchaufruf veröffentlicht. Seine mit beiden Vornamen erwähnte Tochter habe bei Facebook einen Suchaufruf gepostet. Angehörige hätten Fahndungsaufrufe mit einem Foto des Arztes ausgehängt. Dem Artikel ist ein Foto beigestellt, das den Verstorbenen zeigt. Die Augenpartie ist mit einem schwarzen Balken abgedeckt. In einem gesonderten Kasten erläutert die Redaktion, dass sie sich entschieden habe, in der Regel nicht über Selbsttötungen zu berichten, außer wenn diese durch die Umstände besondere Aufmerksamkeit erweckten. Der Grund für diese Zurückhaltung sei die hohe Nachahmerquote nach jeder Berichterstattung über Suizid-Fälle. Der Kasten enthält einen Kontakthinweis zur Telefonseelsorge. Der Beschwerdeführer, ein Psychiater, sieht in der Berichterstattung einen Verstoß gegen den Pressekodex. Es sei völlig unverantwortlich, über den Suizid zu berichten. Dies vor allem deshalb, weil dieselbe Zeitung und andere Medien vorher ausführlich über den Betroffenen berichtet hätten. Die Berichterstattung sei nicht nur im Hinblick auf Nachahmer völlig unverantwortlich. Sie greife auch in die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen ein. Der Chefredakteur der Zeitung berichtet, dass der Fall über die Stadtgrenzen hinaus große Aufmerksamkeit erregt habe. Die Familie, die zunächst von einer Entführung ausgegangen sei, habe über Facebook um Hilfe bei der Suche nach dem Vermissten gebeten. Ihre Nachrichten seien zehntausendfach geteilt worden. Damit hätten die Angehörigen eine breite Öffentlichkeit erreicht und diese ausdrücklich um Hilfe bei der Suche gebeten. Eines Tages sei dann die traurige Gewissheit eingetreten, dass der Mann sich das Leben genommen habe. Die Redaktion habe unmittelbar reagiert und den Namen des Arztes aus der Berichterstattung entfernt und das Foto unkenntlich gemacht.