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Eine „schwebend unwirksame“ Scheidung

Hochzeit hatte zum Zeitpunkt der Veröffentlichung schon stattgefunden

Eine Zeitschrift berichtet über die Volksmusikerin Stefanie Hertel und ihren Partner Leopold Lanner. Sie schreibt, die beiden könnten noch nicht heiraten, weil Lanner noch nicht von seiner Frau geschieden sei. Die Zeitschrift spricht von einer „Scheidungstragödie“. Die Redaktion habe erfahren, dass die Rechtssache beim Obersten Gerichtshof in Wien zur Entscheidung liege. Das Management von Hertel und Lanner habe sich bislang nicht zu der Angelegenheit äußern wollen. Ein Leser des Blattes weist darauf hin, dass Hertel und Lanner drei Tage vor der Veröffentlichung des Artikels geheiratet hätten. Die Scheidung Lanners sei also rechtskräftig gewesen, und die Redaktion habe somit falsch berichtet. Durch die Berichterstattung werde auch der Persönlichkeitsschutz des Paares missachtet. Der Chefredakteur nimmt Stellung. Als Hertel und Lanner geheiratet hätten, sei das Scheidungsverfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen gewesen. Dies habe der Scheidungsanwalt der Ehefrau von Leopold Lanner der Redaktion bestätigt. Die dennoch geschlossene Ehe der beiden sei somit ungültig oder doch zumindest „schwebend unwirksam“. Dies gehe aus einer beigefügten Rechtsschrift des Anwalts hervor. Entscheidend sei, dass Lanner eine außerordentliche Revision gegen das Scheidungsurteil beim Obersten Österreichischen Gerichtshof eingelegt habe. Diese hemme nach österreichischem Recht den Eintritt der Rechtskraft. Die Ehe sei somit noch nicht aufgelöst gewesen. Zwischenzeitlich sei die Rechtskraft zwar eingetreten, doch ändere dies nichts daran, dass die Redaktion zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt berichtet habe.