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Zankapfel gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften

Kritischer Kommentar enthält keine falschen Behauptungen

In der Online-Ausgabe einer überregionalen Zeitung erscheint ein Kommentar unter der Überschrift „Keimzelle in Gefahr“. Der Beitrag setzt sich kritisch mit den Bestrebungen auseinander, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften mit der Ehe gleichzustellen. Ein Leser der Zeitung kritisiert mehrere Passagen des Kommentars, etwa diese: „Und es wäre ein Leichtes, den Ehe-Begriff gesetzlich zu erweitern, ihn auf zwei Frauen und zwei Männer auszudehnen, wie das in anderen Ländern auch geschehen ist. Nur gibt es bisher dafür keine Mehrheit, nicht im Parlament und vermutlich auch nicht im Volk.“ Dies stimme so nicht, meint der Beschwerdeführer. Im Bundestagswahlprogramm hätten sich SPD, Linke und Grüne klar für die Öffnung der Ehe ausgesprochen. Eine Umfrage vom Januar 2014 habe zudem ergeben, dass sich 65 Prozent der Deutschen dafür aussprechen, die Ehe für Schwule und Lesben zu öffnen. Zudem habe das Bundesverfassungsgericht die Gleichbehandlung von Familien mit gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften bestätigt. Nach Auffassung der Rechtsabteilung der Zeitung gehe es hier um einen Kommentar, bei dem mit Blick auf die Meinungsfreiheit keine zu engen Grenzen gezogen werden dürften. Der Artikel sei in keiner Weise diskriminierend oder herabwürdigend gegenüber sexuellen Orientierungen. Die angegriffene Textpassage vermittle einen verfassungsrechtlichen Blick auf den Begriff der „Homo-Ehe“, der sich im allgemeinen Sprachgebrauch zwar durchgesetzt habe, den es jedoch aus rechtlicher Sicht gar nicht gebe. Bei dem Autor handele es sich um einen ausgewiesenen Verfassungsrechts-Experten und einen Kenner der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Selbst wenn man den Begriff der „Homo-Ehe“ nicht verfassungsrechtlich verstehen wollte, treffe die Argumentation des Beschwerdeführers nicht zu: Ausdrücklich forderte keine Partei, den Begriff der Ehe einfach gesetzlich zu definieren. Im Gegenteil: Alle Parteien sprächen davon, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften und herkömmliche Ehen „gleichgestellt“ werden sollten. Wenn die Ehe nun erweitert würde, müsste sie ja nicht gleichgestellt werden. Dies zeige, dass die Parteien an beiden Einrichtungen festhalten wollten.