Vorwurf: Tendenziöse Berichterstattung
Örtlicher Zwist nach dem Angriff auf Tochter eines Kommunalpolitikers
Eine Regionalzeitung berichtet vom Angriff einer unbekannten Frau auf die zehnjährige Tochter eines im Verbreitungsgebiet des Blattes lebenden Kommunalpolitikers. Im Beitrag geht es auch darum, wie Politikerinnen und Politiker im regionalen Bereich auf den Vorfall reagiert haben. Der Bürgermeister der Stadt, der sich anwaltlich vertreten lässt, wendet sich mit einer Beschwerde an den Presserat. Er sieht mehrere presseethische Grundsätze verletzt. Er stört ich vor allem an dieser Passage: „Sigrid … (Linke) meint gegenüber (…), dass es vollkommen ´indiskutabel sei´, wenn Erwachsene ihren Frust an Kindern auslassen - ´und da spielt es auch keine Rolle, dass es mal politische Gegner waren. Jan-Henrik B. (parteilos), seit 2015 Bürgermeister in (…), hatte sich bei der Stichwahl knapp gegen K. durchgesetzt.´“ Aus nicht nachvollziehbaren Gründen werde der Beschwerdeführer unverhohlen mit dem Angriff auf das Kind in Verbindung gebracht. Dies habe die Zeitung mit ihrer tendenziösen Berichterstattung erreichen wollen. Die Redaktion nimmt zu der Beschwerde Stellung. Die Berichterstattung aus der Stadt sei von jeher schwierig. Die Autorin kenne jedoch die politischen Lager und die dort agierenden Personen bestens und sehe sich zu Unrecht beschuldigt. Die Redakteurin sehe in dem Vorgehen des Beschwerdeführers den Versuch einer Einschüchterung und Diskreditierung. Mit der Aktion wolle der Beschwerdeführer Einfluss auf die Berichterstattung nehmen. Die hier kritisierte Berichterstattung sei ausschließlich von der Absicht getragen gewesen, den Lesern aufzuzeigen, zu welch dramatischen Folgen eine aufgeheizte politische Grundstimmung, wie sie am Ort leider herrsche, am Ende führen könne.