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Hinweis auf Werbung ist abgeschnitten

Vermerk „Sonderveröffentlichung“ ist auf mobilen Geräten nicht zu lesen

Die Online-Ausgabe einer Regionalzeitung veröffentlicht bei Facebook mehrfach Teasertexte (Anreißer) und Postings zu einem Diätprogramm. Die Texte sind mit „Sonderveröffentlichung“ gekennzeichnet. Eine Leserin der Zeitung kritisiert, dass der Teasertext auf mobilen Geräten abgeschnitten angezeigt werde. So könne der Leser nicht auf den ersten Blick erkennen, dass es sich bei den Veröffentlichungen um Anzeigen handele. Der Anzeigen- und Vertriebsleiter der Zeitung teilt mit, dass diese die Postings jeweils am Ende mit dem Hinweis „Anzeigen-Sonderveröffentlichung“ gekennzeichnet habe. Da der Text mitunter, etwa auf mobilen Endgeräten, nur verkürzt angezeigt werde, könne der Leser dies nicht auf den ersten Blick erkennen. Die Zeitung habe den Hinweis der Beschwerdeführerin dankbar aufgegriffen und werde die Kennzeichnung – um Irritationen zu vermeiden – künftig an den Anfang der Beiträge stellen.