Zeitung gibt kritischem Leser Recht
Gewählte Formulierung ist in ihrer Absolutheit nicht korrekt
Eine Kölner Tageszeitung berichtet in der Printausgabe unter der Überschrift „Kein Anschluss an den Kölner Norden“ und online unter der Überschrift „Schlechte Anbindung als Dauerproblem in Köln-Chorweiler“ über die schlechte Anbindung von Worringen im Stadtbezirk Chorweiler an die City. Die Zeitung schreibt: „Die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr lässt auch im übrigen Bezirk aus Sicht vieler Bürger zu wünschen übrig – was etwa auch daran liegt, dass sämtliche Buslinien im Bezirk sternförmig vom einzigen Knotenpunkt am S-Bahnhof Chorweiler ausgehen, wodurch Fahrgäste Umwege in Kauf nehmen müssen, um in ein benachbartes Viertel zu gelangen.“ Ein Leser der Zeitung hält diese Passage für falsch. Er sieht einen Verstoß gegen die gebotene Sorgfaltspflicht. Tatsächlich würden im Stadtbezirk die Buslinien 124, 127, 885, 980 und SP91 den Knotenpunkt S-Bahnhof Chorweiler nicht anfahren. Die Chefredaktion der Zeitung lässt den Autor der kritisierten Veröffentlichung auf die Beschwerde antworten. Die Formulierung, „dass sämtliche Buslinien im Bezirk sternförmig vom einzigen Knotenpunkt S-Bahnhof Chorweiler ausgehen“, sei inhaltlich in ihrer Absolutheit nicht korrekt. Die vom Beschwerdeführer genannten KVB-Linien 124 und 127, sowie die Dormagener Buslinien 885, 980 und die SP-Linie 91 bedienten Haltestellen innerhalb des Bezirks Chorweiler, ohne den S-Bahnhof Chorweiler anzufahren.