Heftiger Streit um Wolfspopulation
Jäger-Zeitschrift lässt journalistische Sorgfaltspflicht außer Acht
„Wölfe jagen Spaziergängerin - Frau kollabiert“ – so überschreibt eine Jagdfachzeitschrift einen Bericht. Darin geht es um eine 59-jährige Frau, die mit ihren Hunden im Wald unterwegs gewesen und von mehreren Wölfen verfolgt worden sei. Die Spaziergängerin sei in Panik geraten und habe einen Nervenzusammenbruch erlitten. Sie sei von einem Notarzt versorgt worden. Ein Wolfsberater wird von der Zeitschrift zitiert. „Sieben Stück sollen es gewesen sein“ sagt er und meint damit Wölfe. Diese hätten die Frau und die sie begleitenden Hunde verfolgt und sich ihr bis auf wenige Meter genähert. Die Frau habe Angst bekommen und geschrien. Noch immer hätten die Wölfe nicht ihre „berühmt-berüchtigte“ Scheu abgelegt. Im Gegenteil: Sie hätten die Frau und ihre beiden Golden Retreiver auf Schritt und Tritt verfolgt. Die Spaziergängerin sei schließlich mit ihrem Wagen zu einem Nachbarn gefahren. Dieser habe sofort gesehen, dass die Frau Todesangst gehabt habe. Sie sei dann medizinisch versorgt worden. Die Zeitschrift setzt sich auch mit der Aussage des Wolfsberaters auseinander, der nicht glaubt, dass Wölfe für den Menschen gefährlich seien. Der Mann wird von der Redaktion als „Nichtjäger und Wolfsfreund“ bezeichnet. „Wenn der sich da mal nicht täuscht“, schreibt der Chefredakteur. Erstaunlich sei, dass die Polizei nicht informiert worden sei. Auch habe die regionale Landesjägerschaft keine Pressemitteilung herausgegeben. Das zuständige Landesamt für Naturschutz hülle sich gegenüber der Redaktion in Schweigen. Der Autor verspricht seinen Lesern, an der Sache dran zu bleiben. Beschwerdeführerin ist in diesem Fall die Pressesprecherin des Landesamtes für Naturschutz. Sie spricht von einem reißerisch aufgemachten Artikel der Jägerzeitschrift, der dem wahren Sachverhalt nicht gerecht werde. Diese habe die Sorgfaltspflicht grob verletzt. Auch die betroffene Frau habe sich von dem Artikel distanziert. Der Chefredakteur habe auch beim Landesamt recherchiert – zunächst telefonisch und dann – nach entsprechender Bitte - per E-Mail. Obwohl das Amt unverzüglich geantwortet habe, schreibe das Blatt, die Behörde hülle sich in Schweigen. Die Art der Anfrage und spätere Kommentare ließen vermuten, dass es der Jägerzeitschrift von Anfang an nicht darum gegangen sei, objektiv zu informieren. Vielmehr habe sie Stimmung machen wollen gegen die Rückkehr der Wölfe in diesem Bundesland. Der Chefredakteur rechtfertigt die Art seiner Berichterstattung und beruft sich dabei auf Aussagen des Wolfsberaters, mit dem er mehrfach gesprochen habe. Als Ergebnis seiner Recherchen stehe fest, dass er die Vorkommnisse im Wald korrekt wiedergegeben habe. Naturschutz-Landesamt und Polizei hätten sich mit Stellungnahmen tagelang Zeit gelassen. Sie hätten sich erst nach Erscheinen des Artikels geäußert. Das Landesamt sei politisch durch Nabu (Naturschutz-Bund) und Grüne unterwandert und bemühe sich, die Angst der Landbevölkerung vor einer sich immer weiter ausdehnenden Wolfspopulation zu ignorieren. Statt die wenigen Medien, die die Sorgen der Menschen auf dem Land ernst nehmen, mundtot machen zu wollen, sollten sich die öffentlichen Einrichtungen lieber Gedanken machen, wie sie der „marodierenden“ Wolfspopulation Herr werden können. Die Vorwürfe der Beschwerdeführerin seien politisch motiviert und spiegelten „mustergültig“ eine Ideologie des grünen Tugendfurors wider. Es werde mittlerweile versucht, Einfluss auf die Presse- und Meinungsfreiheit zu nehmen.