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Harsche Kritik am Online-Studium geübt

Beschwerdeausschuss hält Überschrift für irreführend

„Schlechte Noten für das Online-Studium“ – so überschreibt eine Regionalzeitung ihren Bericht über eine bundesweite Umfrage unter Studenten durch das Centrum für Hochschulentwicklung (CHE). Ein Leser der Zeitung sieht in dem Artikel eine Verletzung des Sorgfaltsgrundsatzes. Es werde berichtet: „So vergab ein Fünftel der Befragten für digitale Lehrveranstaltungen ihrer Dozenten nur eine Schulnote zwischen vier und sechs.“ Die Aussage sei im Vergleich zu der von den CHE-Autorinnen und -Autoren selbst vorgenommenen Schlussfolgerung semantisch bedeutsam abweichend formuliert. In der Pressemitteilung heiße es: „So vergab ein Fünftel der Befragten für die Ansprache durch Lehrende in digitalen Lehrveranstaltungen nur eine Schulnote zwischen vier und sechs.“ Die in der Artikelüberschrift gezogene Schlussfolgerung sei mit dem berichteten Sachverhalt nicht in Einklang zu bringen, da 80 Prozent der in der Studie befragten Studierenden Noten zwischen eins und drei vergeben hätten. Die Artikelüberschrift erscheine somit sinnentstellend und wahrheitsverzerrend. Sie transportiere darüber hinaus eine von der CHE-Schlussfolgerung signifikant abweichende Aussagetendenz. Die Rechtsvertretung des Verlages stellt fest, dass in dem beanstandeten Artikel korrekt dargestellt werde, dass ein Fünftel der Befragten ihren Dozenten für die digitalen Lehrveranstaltungen nur eine Schulnote zwischen vier und sechs gegeben hätten. Eine signifikante Abweichung dieser Aussage im Vergleich zu dem von der Autorin gezogenen Fazit könne nicht festgestellt werden. Im Ergebnis komme es aber ohnehin auch nicht darauf an, ob das gezogene Fazit mit dem der Autorin der Studie vollkommen deckungsgleich sei. Die dem Fazit zugrundliegenden Umfrageergebnisse seien der Leserschaft verständlich und unzweideutig mitgeteilt worden.