Zeitung beruft sich auf Chronistenpflicht
Foto von kleinem Mädchen gezeigt, das auf der Flucht erfroren ist
„Laila (1) erfror auf der Flucht vor dem Krieg“ – unter dieser Überschrift berichtet eine Boulevardzeitung online über den Krieg in Syrien und ein auf der Flucht erfrorenes 18 Monate altes Mädchen. Die Zeitung veröffentlicht ein Foto des Kindes und nennt dessen Vornamen. Zwei Leser der Zeitung sehen in dem Foto eine Verletzung der Menschenwürde und des Persönlichkeitsschutzes des Kindes sowie eine unangemessen sensationelle Darstellung. Die Rechtsabteilung der Zeitung nennt das Foto berührend und schrecklich. Es stehe als Sinnbild für eine der größten humanitären Krisen unserer Zeit. Es sei Aufgabe der Presse, die Leser darüber zu informieren, was für ungeheure Dramen sich in den Flüchtlingslagern im Norden Syriens abspielten. Es gehöre zur Chronistenpflicht der Presse, die Realität abzubilden, möge sie auch noch so traurig sein. Medien dürften der Öffentlichkeit zeitgeschichtlich bedeutsame Geschehnisse der hier berichteten Art nicht verschweigen. Ein presseethisches Dogma, demzufolge über das Elend der Flüchtlingskrise nicht auch personalisierend und anhand von individuellen Kinder-Schicksalen berichtet werden könnte, gebe es nicht. Das veröffentlichte Foto dokumentiere ein grausames Ereignis. Das geschehe jedoch nicht auf sensationslüsterne oder herabwürdigende Weise. Vielmehr begegne der Betrachter dem Opfer mit Mitleid und Trauer angesichts seines schrecklichen Schicksals.