Einblick in privateste Bereiche
Zeitung veröffentlicht WhatsApp-Nachrichten der Opfer von Hanau
Die Online-Version einer Boulevardzeitung veröffentlicht einen Artikel unter der Überschrift „Attentat von Hanau: Die letzten WhatsApp-Nachrichten der Opfer“. Sie teilt mit, dass die Angehörigen sie der Redaktion zur Verfügung gestellt hätten. Die Zeitung schreibt, die „erschütternden letzten Nachrichten“ zeigten, dass die Opfer „mitten aus dem Leben gerissen wurden“. Im Folgenden werden die letzten Nachrichten eines Opfers mit dessen Verlobter veröffentlicht. Die Redaktion verbreitet auch einen Chat zwischen Brüdern, von denen einer wenig später starb. Ein Leser der Zeitung kritisiert, dass die Redaktion Einblicke in einen der privatesten Lebensbereiche der Opfer des Anschlags von Hanau biete, um in sensationsheischender Weise über einen Terroranschlag zu berichten. Er sehe nicht, inwiefern die Allgemeinheit Interesse an derart privaten Einblicken haben sollte. Er sehe nicht, wodurch es auch nur annähernd gerechtfertigt sein könnte, das Interesse der Opfer und deren Hinterbliebenen hinter das Informationsinteresse der Allgemeinheit zu stellen. Vor allem am Jahrestag des Anschlags hält es der Beschwerdeführer für die Aufgabe einer seriösen Presse, vor allem auf die Hintergründe des schrecklichen Anschlags hinzuweisen. Insgesamt sieht er mehrere presseethische Grundsätze verletzt. Die Rechtsabteilung der Zeitung weist die Vorwürfe zurück. Die Fotos der Opfer seien mit offenkundigerr Zustimmung der Angehörigen öffentlich ausgehängt worden. Auch die Namen der Opfer von Hanau seien mit Zustimmung der Hinterbliebenen in nahezu allen deutschen Medien veröffentlicht worden. Auf Gedenkveranstaltungen seien die Namen vorgelesen worden. Ihre Fotos seien dabei auf Plakaten hochgehalten worden. In diesem zeitgeschichtlich bedeutsamen Fall sei die Identität der Opfer zum Zeitpunkt der beanstandeten Berichterstattung überall bekannt gewesen. Darüber hinaus sei zu berücksichtigen, dass die Angehörigen der Veröffentlichung der Chat-Nachrichten explizit zugestimmt hätten.