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Zeitung wirbt erneut für Burger-Brater

Beschwerdeführer vermisst im Bericht den Hinweis „Anzeige“

Eine Regionalzeitung berichtet online über die jüngste Aktion einer Fastfood-Kette. Sie nennt den Namen des Unternehmens und teilt mit, dort gebe es einen Monat lang „zwei Klassiker mit Softdrink und Pommes – zum halben Preis“. Die Redaktion beschreibt die Werbeaktion des Burger-Braters detailliert und durchweg positiv. Ein Leser der Zeitung hält den Beitrag für nicht gekennzeichnete Werbung. Es fehle der Hinweis „Anzeige“. Der Chef der Online-Redaktion teilt mit, man habe die Beschwerde zum Anlass genommen, die beanstandete Veröffentlichung zu überprüfen. Die Redaktion müsse dem Beschwerdeführer dahingehend beipflichten, dass der Beitrag, bei dem es sich nicht um eine bezahlte Anzeige handele, zu wenig Distanz zu den Produkten des genannten Unternehmens aufweise. Die Veröffentlichung habe deshalb durchaus werblichen Charakter. Konsequenz: Der Beitrag sei aus dem Online-Angebot entfernt worden. Zusätzlich habe die Chefredaktion die Redaktion erneut für das Thema sensibilisiert.