Entscheidungen finden

„Er war ein luxuriöses Schwein“

Kolumnist schreibt über den früheren ukrainischen Präsidenten

Eine Boulevardzeitung veröffentlicht eine Kolumne unter der Überschrift „Liebe Ukrainer“. Darin schreibt der Kommentator an die Bewohner der Ukraine vor dem Hintergrund der Ereignisse auf dem Maidan in Kiew. Diese hatten zur Flucht des Präsidenten geführt. Der Autor beschreibt das luxuriöse Leben des damaligen Präsidenten und sein Anwesen. Über ihn heißt es am Ende der Kolumne: „Er war ein egoistisches, luxuriöses Schwein.“ Ein Leser der Zeitung sieht mit dieser Passage den Pressekodex verletzt. Die Rechtsabteilung der Zeitung argumentiert, die Texte des Kolumnisten hätten durch ihre teilweise saloppen Formulierungen und durch ihre Zuspitzung immer wieder intensive Diskussionen zur Folge. Dieser Effekt sei jedoch ausdrücklich erwünscht und Teil des gesellschaftlichen und politischen Diskurses im demokratischen Staat. Die Zeitung verweist auf eine Kolumne des gleichen Autors aus dem Jahr 2012. Dabei ging es um den Gesetzentwurf, homosexuelle Lebenspartnerschaften mit der Ehe gleichzusetzen. Der Presserat hatte über eine Beschwerde in diesem Fall zu entscheiden. Sein Urteil: Die Beschwerde war unbegründet. Grund für die Entscheidung war, dass es sich um eine zugespitzte Positionierung handele, die erkennbar Raum für Interpretationen der Leser lasse. Nichts Anderes gelte nach Ansicht der Zeitung im jetzt vorliegenden Fall. Die Bezeichnung des ukrainischen Ex-Präsidenten als „egoistisches, luxuriöses Schwein“ sei eine Formulierung, mit der der luxuriöse Lebensstil Janukowitschs bewertet werde.