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Ein Mordopfer als „Verlierer des Tages“

Nachrichtenmagazin missachtet die Menschenwürde nach Ziffer 1

Die Online-Ausgabe eines Nachrichtenmagazins veröffentlicht einen Beitrag unter der Überschrift „Die Lage“. Er enthält einen Abschnitt mit dem Titel „Verlierer des Tages“. Diese Bezeichnung gilt dem vermutlich ermordeten Kim Jong Nam, dem Bruder des nordkoreanischen Diktators Kim Jong Un. Ein Leser des Blattes hält es für menschenverachtend und unangemessen, ein Mordopfer als „Verlierer des Tages“ zu bezeichnen. Die Rechtsvertretung des Nachrichtenmagazins erläutert, dass es sich bei der Überschrift „Verlierer des Tages“ nicht um eine speziell auf den Verstorbenen gemünzte Bezeichnung, sondern vielmehr um die tägliche Rubrik eines Newsletters handele. Die Kategorie des „Verlierers“ bezeichne dabei einfach Personen, denen etwas Negatives oder – so in diesem Fall – Tragisches widerfahren sei. Die unter der Überschrift veröffentlichte Meldung über das tragische Schicksal Kim Jong Nams sei ihrerseits völlig nüchtern und informiere schlicht über den Mordanschlag und die Person des Ermordeten, ohne diesen der Lächerlichkeit preiszugeben. Nichts habe dem Autor ferner gelegen, als sich über das Mordopfer lustig zu machen. Allenfalls werde man es als Geschmacksfrage ansehen können, ob man eine solche Meldung unter Rubrik „Verlierer des Tages“ veröffentlicht.