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Korrektur erfolgte nur unvollständig

Zeitung hätte auch den Facebook-Post anpassen müssen

„Frau bei ´Party Night´ in (…) brutal angegriffen“ - unter dieser Überschrift veröffentlicht die Online-Ausgabe einer Regionalzeitung auch einen Facebook-Post. Die Dachzeile lautet: „Gewalt hat die Disco-Party im Burgtheater überschattet“. Beschwerdeführer ist der Veranstalter der Party Night. Die Zeitung habe den Vorfall eindeutig seiner Veranstaltung zugeordnet. Das sei falsch. Den Fehler habe die Redaktion nach entsprechenden Hinweisen eingestehen müssen. Sie habe die Überschrift geändert und den Artikel in einigen Punkten korrigiert. Dennoch sei trotz mehrfacher Hinweise die erste Version des Artikels auf Social Media nicht angepasst worden. Der Chefredakteur der Zeitung teilt mit, der Artikel habe sich vollständig auf die immer noch in dieser Form abrufbare Meldung der regionalen Polizeidirektion bezogen. Bereits in der Überschrift dieser Meldung sei von „mehreren Auseinandersetzungen bei Disco-Veranstaltungen“ die Rede. Es sei dabei nicht nur um den Angriff auf die Frau gegangen, sondern auch um zwei weitere Körperverletzungen auf dieser Veranstaltung, die der Beschwerdeführer als Veranstalter der „Party Night“ auch gar nicht bestritten habe. Der Chefredakteur berichtet, dass die Redaktion nach dem Anruf des Beschwerdeführers, in dem dieser über erhebliche Konsequenzen geklagt habe, sich dazu entschieden habe, die ursprüngliche Überschrift zu ändern. Auch habe man die Aussage des Beschwerdeführers, in der er einen Zusammenhang mit seiner Veranstaltung von sich gewiesen habe, in den Artikel mit aufgenommen.