Hinweis Teil polizeilicher Fahndungsarbeit
Zeitung weist auf „Sinti und Roma“ als mutmaßliche Trickbetrüger hin
In einer Regionalzeitung erscheint ein Bericht unter der Überschrift „Vier Trickdiebe ergaunern wertvolle Kette“. Die Redaktion berichtet über einen Trickdiebstahl, bei dem eine 53-jährige Frau die Leidtragende ist. Die flüchtigen Täter werden wie folgt beschrieben: „Der Beifahrer und die Frau sind etwa 30 bis 40 Jahre alt, sind vermutlich Sinti oder Roma und sprachen beide gebrochen Deutsch. Die Frau ist etwa 1,50 bis 1,60 Meter groß.“ Der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma ist in diesem Fall der Beschwerdeführer. Er lässt sich anwaltlich vertreten. Nach seiner Auffassung ist die im Bericht enthaltene Minderheiten-Kennzeichnung für das Verständnis des berichteten Tathergangs nicht erforderlich. Die Erwähnung sei vielmehr geeignet, Vorurteile gegen Sinti und Roma zu schüren. Die Chefredakteurin der Zeitung berichtet in ihrer Stellungnahme an den Presserat, dass in der Mitteilung der Polizei gestanden habe, dass die mutmaßlichen Trickbetrüger „vermutlich Sinti und Roma“ seien. Sie stellt fest, dass der diensthabende Redakteur bei der Bearbeitung der Meldung diesen Passus nicht gestrichen habe. Die Redaktion bedauere diesen Sorgfaltsmangel. Zu keiner Zeit – so die Chefredakteurin abschließend - sei es Absicht der Redaktion gewesen, Vorurteile gegen Sinti und Roma zu schüren. Schließlich kritisiert die Chefredakteurin die übliche Verfahrensweise des Zentralrats, gesammelte Beschwerden bis zu einem Jahr nach der Veröffentlichung vorzulegen. In solchen Fällen mache es keinen Sinn, auf einer Richtigstellung der Erstveröffentlichung zu bestehen.