Identifizierende Darstellung nicht gerechtfertigt
17-Järige war nach Konflikten mit den Eltern von zu Hause ausgerissen
Eine Regionalzeitung berichtet gedruckt und online über den Fall eines als vermisst gemeldeten 17-jährigen Mädchens. Die junge Frau hatte ihr Elternhaus nach Konflikten verlassen. Sie war, ohne ihre Eltern zu informieren, zu ihrem Freund nach Bremen gezogen. Dort sei sie – so die Redaktion -vom Jugendamt betreut worden. Der Vater und der Onkel der jungen Frau hätten sich auf den Weg nach Bremen gemacht. Unter Vermittlung des Jugendamtes und der Polizei sei es zu einem Gespräch zwischen Vater und Tochter gekommen. In der Berichterstattung ist auch die Rede von einer Schwangerschaft der jungen Frau sowie von zwei Suizidversuchen und einem Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik. Über den mit dem Vornamen genannten Freund heißt es, er sei iranischer Staatsbürger. Er habe einen Teil seiner Jugend in einem Heim verbracht und sei offensichtlich „rasend eifersüchtig und ein Kontrollfreak“. Zwischen ihm und der Betroffenen habe zwischenzeitlich ein Kontaktverbot bestanden. Ein Leser der Zeitung kritisiert die Berichterstattung. Sowohl der junge Mann als auch seine Freundin würden von der Zeitung negativ dargestellt. In einem Beitrag habe die Zeitung den Familiennamen der jungen Frau und den Vornamen des Freundes veröffentlicht. Mittlerweile seien die Namen im Online-Artikel nicht mehr zu finden. Ein Foto der jungen Frau werde nach wie vor veröffentlicht, obwohl sie nicht mehr als vermisst gelte. Es sei – so der Beschwerdeführer – völlig unangemessen, der Öffentlichkeit von ihrer Schwangerschaft und ihrem Gesundheitszustand zu berichten. Der Chefredakteur der Zeitung nimmt zu der Beschwerde Stellung. Es sei richtig, dass weder der Freund noch die Vermisste in der Berichterstattung zu Wort gekommen seien. Das habe daran gelegen, dass die beiden mit der Redaktion nicht hätten sprechen wollen. Das hätten sie aber im Fall einer Boulevardzeitung getan und dabei auch auf die Schwangerschaft hingewiesen. Die Berichterstattung in der Regionalzeitung sei stets in Abstimmung mit den Angehörigen der jungen Frau erfolgt, insbesondere mit ihrem Vater und ihrer Patentante. Der Chefredakteur weist auch den Vorwurf zurück, die Zeitung habe den iranischen Freund diskreditiert.