Internet-Portal bekannt sich zu seinem Fehler
Neue Verpflichtungen für Postzusteller falsch dargestellt
Ein Internet-Portal für vorwiegend wirtschaftliche Themen veröffentlicht einen Artikel unter der Überschrift „Drogenhandel im Internet: Der Postbote darf jetzt einfach eure Pakete öffnen, wenn er darin Drogen oder Waffen vermutet.“ Ein entsprechendes Gesetz habe der Bundestag verabschiedet. In einer späteren Fassung ist der Text bearbeitet. Die Überschrift lautet nun „Postdienstleister müssen unzustellbare Pakete bei der Polizei abliefern – wenn sie darin Drogen oder Waffen finden“. In dieser Version des Artikels heißt es nunmehr, dass der Bundestag ein Gesetz verabschiedet habe, das Mitarbeiter von Postdienstleistern dazu verpflichte, unzustellbare oder beschädigte Sendungen mit illegalem Inhalt der Polizei zu übergeben. Ein Nutzer des Portals kritisiert die erste Version des Beitrages. Diese sei falsch. Es seien keine neuen Befugnisse für Postboten geschaffen worden. Sie seien lediglich verpflichtet, geöffnete Pakete, die vermuten ließen, dass Straftaten mit ihnen begangen wurden oder begangen werden sollen, unverzüglich der Strafverfolgungsbehörde vorzulegen. Der Chefredakteur des Internet-Portals räumt ein, dass der Redaktion ein Fehler unterlaufen sei. Er bittet, diesen zu entschuldigen. Die falsche Darstellung sei unverzüglich nach Bekanntwerden berichtigt worden. Einen klarstellenden Korrekturvermerk habe das Portal der Berichtigung hinzugefügt.