Entscheidungen finden

Nicht zu Straftaten aufgerufen

Kommentar zu alternativen Maßnahmen beim Thema Fahrverbote

Die Online-Plattform eines Zeitschriftenverlages veröffentlicht einen Kommentar unter der Überschrift „Warum Fahrverbote nicht selber machen?“ Thema im Beitrag ist die Debatte über Fahrverbote für Dieselfahrzeuge, die von den Gerichten immer wieder vertagt würden. Der Autor vermisst die außerparlamentarische Umweltbewegung: „Warum gab es keinen Aufruf, die Zeit bis zur gerichtlichen Entscheidung zu nutzen, um schon mal in Eigenregie ein Fahrverbot umzusetzen? Man hätte nur am Samstagmittag zum Flashmob auf diesen Straßen aufrufen sollen“, schreibt er. Ein Leser sieht in mehreren Passagen des Artikels Aufrufe zu Straftaten und wendet sich deshalb mit einer Beschwerde an den Presserat. Der Justiziar des Verlages nimmt nach Rücksprache mit dem Kommentator Stellung. Der Vorwurf an den Verlag, zu Straftaten aufzurufen, decke sich nicht mit den Formulierungen im Kommentar. Selbst wenn sich solche Aufrufe im Beitrag fänden, wären diese nicht strafbar. Es gehe in diesem Fall um einen Kommentar, in dem sich der Autor mit der Reaktion der deutschen Umweltbewegung auf die Diskussion rund um Fahrverbote für Dieselautos beschäftige. Der Autor erhebe keine eigenen Forderungen, sondern stelle lediglich die Frage zur Diskussion, was die Umweltbewegung tun könnte. Die vorgeschlagenen Punkte mache er sich nicht zu Eigen. Darüber hinaus dürfte es nach der gängigen Rechtsprechung nicht einmal strafbar sein, zur vorübergehenden Blockade von Straßen im Rahmen von politischen Diskussionen aufzurufen.