Zeitung bevorzugt eigene Verkaufsstelle
Das Eigeninteresse des Verlages wird nicht transparent gemacht
Eine Regionalzeitung veröffentlicht unter den redaktionellen Ankündigungen von Veranstaltungen sowie in ihrem Veranstaltungskalender häufig ausschließlich Hinweise mit Telefon-Nummer und Website auf die Kartenvorverkaufsstelle ihres Verlages. Ein Leser der Zeitung sieht in dem alleinigen Hinweis auf die verlagseigene Vorverkaufsstelle eine unzulässige Eigenwerbung. Der Beschwerdeführer führt an, dass es in der Stadt und in ihrer Umgebung auch andere Vorverkaufsstellen gebe, die das weitestgehend gleiche Angebot hätten. Der stellvertretende Chefredakteur teilt mit, dass man die Konzertkasse nenne, da es sich bei ihr um den Anbieter mit der größten Auswahl in der Region handele. Bei ihr seien Karten für kleinere Veranstaltungen wie auch für größere Ereignisse erhältlich, so dass jeder Leser schnell Hilfe bekomme. Bei kleineren Tickethändlern sei dies gerade mit Blick auf spezielle Nischenveranstaltungen oft schwieriger. Zum anderen sei die eigene Konzertkasse bundesweit ein großer Tickethändler. Sie sei der einzige regionale Anbieter, der mit anderen Anbietern mithalten könne. Es sei nicht Ziel der Zeitung, andere Händler auszublenden. Daher verweise man stets darauf, dass die Konzertkasse nicht alleiniger Anbieter sei. Zudem verfahre man anders, wenn andere Anbieter beispielsweise exklusive Angebote hätten. Auf diese werde dann hingewiesen. Abschließend weist der stellvertretende Chefredakteur darauf hin, dass die Nennung der Telefonnummer und der Internetadresse dem begründeten öffentlichen Interesse der Leser entspreche.