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Eine Explosion hat gar nicht stattgefunden

Redaktion beschreibt, was hätte geschehen können, wenn…

Eine regionale Boulevardzeitung veröffentlicht einen Artikel unter der Überschrift „Schiff ´beschossen´ Polizei fassungslos. Explosion von Köln bis Duisburg zu hören“. Der Beitrag informiert darüber, dass ein mit Ethanol beladenes Tankmotorschiff in Köln vom Ufer aus mit Feuerwerksraketen beschossen worden sei. Am Ende des Artikels heißt es, dass die Explosion bis Duisburg zu hören gewesen wäre, wenn die Raketen das Ethanol entzündet hätten. Ein Leser der Zeitung kritisiert die Überschrift. Sie erwecke den Eindruck, als hätte es die Explosion tatsächlich gegeben. Der Redaktionsleiter gibt dem Beschwerdeführer weitgehend recht. Das Wort „wäre“ hätte unbedingt in die Überschrift gemusst. Leider habe das Vier-Augen-Prinzip in der Redaktion in diesem Fall versagt. Sie habe den Fehler schnell bemerkt und schon vor dem Bekanntwerden der Beschwerde korrigiert.