Meinungsbeitrag nicht der Neutralität verpflichtet
Magazin lässt Experten zum Thema Bargeld zu Wort kommen
Die Online-Ausgabe eines Nachrichtenmagazins lässt unter der Überschrift „Wir Deutschen hängen zu stark am Bargeld“ einen Experten zum Thema Bargeldobergrenze zu Wort kommen. Im Text wird unter der Rubrik „Zur Person“ mitgeteilt, dass der Autor Geschäftsführer der Cashcloud AG ist. Im Artikel heißt es, dass mit Mobile Wallet Apps wie Cashcloud die zeitgemäße Bargeldalternative bereits gefunden zu sein scheine. Ein Leser des Magazins ist der Auffassung, dass der Autor ein Produkt seines Unternehmens bewerbe. Auch sei die Veröffentlichung ein einseitiges Plädoyer für die Bargeldobergrenze. Eine kritische Würdigung des Themas finde nicht statt. Der Chefredakteur des Magazins weist darauf hin, dass es sich bei der kritisierten Veröffentlichung um einen als solchen erkennbaren Gastbeitrag handele. Bei einem solchen erwarte der Leser nicht journalistische Neutralität, sondern eine pointierte persönliche Meinung, die er dann entsprechend einordnen könne. Der Experte werde als Cashcloud-Geschäftsführer vorgestellt. Daher könne der Leser die einmal erfolgte Cashcloud-Erwähnung problemlos einordnen. Unproblematisch – so der Chefredakteur weiter – sei die inhaltliche Stellungnahme des Experten zum Thema Bargeld. Natürlich dürfe ein Fachmann aus der Wirtschaft sich so äußern. Ein Meinungsbeitrag sei aber ohnehin nicht der Neutralität verpflichtet.