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„Flapsige Zusammenfassung klar daneben“

Nachrichtenmagazin berichtet über Todesfälle nach Cannabis-Konsum

Dem rechtsmedizinischen Institut der Uniklinik Düsseldorf sei es zum ersten Mal gelungen, zwei Todesfälle auf den Konsum von Cannabis zurückzuführen. Die Online-Ausgabe eines Nachrichtenmagazins berichtet über das aufsehenerregende Forschungsergebnis unter der Überschrift „Forscher sicher: Cannabis erstmals als Todesursache nachgewiesen.“ Das Magazin zitiert einen der beteiligten Mediziner, der sich im Gespräch mit einer anderen Zeitung geäußert hatte: „Nach unserem Wissen sind das weltweit die ersten Todesfälle, die komplett nach den heutigen wissenschaftlichen Standards aufgearbeitet wurden.“ Der Beschwerdeführer, ein Leser des Magazins, sieht in der Veröffentlichung einen Verstoß gegen Ziffer 2 des Pressekodex (Journalistische Sorgfaltspflicht). Hätte die Redaktion den englischen Fachtext richtig gelesen bzw. übersetzt, hätte in ihrem Artikel stehen müssen: „Eventuell, ganz vielleicht, might be…“ Der stellvertretende Chefredakteur des Nachrichtenmagazins ist der Ansicht, die Beschwerde sei unbegründet. Der Artikel gebe die Forschungsergebnisse, deren Seriosität auch der Beschwerdeführer nicht anzweifle, zutreffend und in angemessener Form wieder. Ein Kernsatz der wissenschaftlichen Studie sei dieser: „Nach Ausschluss anderer Todesursachen nehmen wir an, dass die jungen Männer tödliche cardiovaskuläre Komplikationen erlitten, die durch das Rauchen von Cannabis ausgelöst wurden. Dieser Satz über den Ausschluss anderer Todesursachen zeige, so der stellvertretende Chefredakteur weiter, dass das Forschungsergebnis im Artikel in keiner Weise übertrieben dargestellt worden sei. Demgegenüber liege der Beschwerdeführer mit seiner flapsigen Zusammenfassung des Studienergebnisses „Eventuell, ganz vielleicht, might be“ klar daneben. Entgegen der Meinung des Beschwerdeführers spreche der angebliche „Vormarsch der Cannabis-Legalisierung“ nicht gegen, sondern für die Notwendigkeit einer Berichterstattung auch über wenig bekannte Risiken dieser Droge.