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Vater vor Gericht: Seine Töchter missbraucht

Ausführliche Darstellung des Missbrauchs durch die Zeitung kritisiert

Ein 41jähriger Mann steht vor Gericht, weil er seine Tochter und seine Stieftochter sexuell missbraucht hat. Die Taten, die er gestanden hat, werden ausführlich im Gerichtsbericht geschildert. Eine Leserin der Zeitung kritisiert die ausführliche Darstellung des Missbrauchs. Diese sei nicht notwendig gewesen und unangemessen sensationell. Die kindlichen Opfer würden durch die Berichterstattung zusätzlich belastet. Die Rechtsvertretung der Zeitung betont, dass weder eine Verletzung des Persönlichkeitsschutzes noch eine unangemessen sensationelle Berichterstattung vorliege. Weder der Angeklagte noch seine Opfer seien identifizierbar. Dass sich eines der Opfer möglicherweise in der Darstellung von wenigen der vielen Einzeltaten wiedererkenne, habe es vor dem Hintergrund, dass es sich um gravierende Vorwürfe handele, hinzunehmen. Aufgrund der Schwere der Vorwürfe bestehe ein überwiegendes Informationsinteresse der Öffentlichkeit, die ein Recht habe zu erfahren, was genau Gegenstand der Anklage gewesen sei. Nach Auffassung der Zeitung gehe der Autor nicht übermäßig ins Detail, sondern beschränke sich auf eine nicht ausgeschmückte Darstellung dessen, was der Angeklagte konkret gestanden habe. Zu berücksichtigen sei auch, dass die Darstellung der Taten in dem Artikel der Anklageschrift entnommen sei. Diese sei in öffentlicher Verhandlung verlesen worden.