Redaktion hätte besser recherchieren müssen
Korrekter Sachverhalt wird im Artikel nicht ausreichend erläutert
Eine Regionalzeitung berichtet online unter der Überschrift „Bezirksregierung will bis Sonntag über Radschnellweg entscheiden“ unter anderem über Proteste zum geplanten Verkehrsprojekt. Während etwa 200 Menschen auf dem Rathausplatz demonstriert hätten, seien auf der Sondersitzung der Bezirksvertretung noch einmal Argumente für und wider die Radschnellroute diskutiert worden. Ein Leser der Zeitung sieht in dem Teaser, verbunden mit dem dazugestellten Foto, einen Verstoß gegen Ziffer 1 des Pressekodex. Im Teaser werde von 200 Demonstranten gesprochen. Diese Behauptung erzeuge bei der Leserschaft den Eindruck, dass 200 Personen gegen den „Radschnellweg“ demonstriert hätten. Richtig sei jedoch, dass zwei unterschiedliche Demonstrationen stattgefunden hätten und rund 130 Demonstranten sich für diesen Radwegausbau ausgesprochen hätten. Der zuständige Ressortleiter teilt mit, es hätten der Redaktion keine exakten Informationen darüber vorgelegen, wie viele Personen für und wie viele gegen die Baumaßnahmen demonstriert hätten. Man habe sich in der Redaktion darauf beschränkt, von insgesamt rund 200 Personen zu schreiben. Quelle sei die Polizei vor Ort gewesen. Da beide Demonstrationsgruppen weit voneinander gestanden hätten, sei es technisch nicht möglich gewesen, beide Gruppen auf einem Foto zu erfassen. Man habe sich für das optisch eindrucksvollere Bild entschieden. Dass es unter den Demonstranten auch Befürworter der Baumfällungen und damit des Radwegausbaus gegeben habe, habe ein Redakteur in einem Kommentar dargestellt. Der Ressortleiter weist vor diesem Hintergrund die Beschwerde als unbegründet zurück.