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Landtagsausschuss befasst sich mit Gewalt durch Nordafrikaner

„Politiker schweigen über Gewalt durch Nordafrikaner“ – so überschreibt die Online-Ausgabe einer überregionalen Tageszeitung ihren Bericht über eine Sitzung des Innenausschusses des nordrhein-westfälischen Landtages. Bereits 2014 sei es zu Straftaten durch Nordafrikaner gekommen. Die Landespolitiker hätten jedoch die Bevölkerung nicht beunruhigen wollen und deshalb die entsprechenden Informationen zurückgehalten. Das lege das Protokoll einer Innenausschusssitzung nahe, schreibt die Zeitung weiter. Die Innenexperten seien damals übereingekommen, dass durch solche Vorfälle „Angst“ vor Flüchtlingen geschürt werde und „die öffentliche Wahrnehmung kippen“ könnte. Ein Politiker habe gesagt, man müsse „froh sein“ über die „derzeitige vernünftige mediale Berichterstattung zu den steigenden Flüchtlingszahlen“. Ein Leser sieht in Überschrift und Text einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht gemäß Ziffer 2 des Pressekodex. Die Politiker hätten nämlich in Wirklichkeit nichts verschwiegen. Das Protokoll, auf das sich die Zeitung beziehe, könne als PDF-Datei eingesehen werden. Die Sitzung sei öffentlich, die Presse eingeladen gewesen. Der Beschwerdeführer kommt zu dem Schluss, dass der Artikel schlecht recherchiert sei. Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung schickt dem Presserat eine Stellungnahme des Autors. Dieser hält seine Zitate für korrekt. Sie seien nirgends aus dem Zusammenhang gerissen. Natürlich könne er Zitate, die sich im Protokoll des Landtags über Dutzende von Seiten erstreckten, nicht komplett, sondern nur auszugsweise auflisten. Diese Auszüge gäben jedoch die wesentlichen Aussagen und den Zusammenhang, in dem sie gefallen seien, korrekt wieder. Der Autor bleibt bei seiner Aussage, dass die Politiker mit ihren Erkenntnissen nicht an die Öffentlichkeit gegangen seien, sondern geschwiegen hätten. Er habe deutlich gemacht, dass er von Mutmaßungen spreche. So habe er geschrieben „…legt das Protokoll nahe“. Und er habe formuliert, „offenbar“ hätten die Innenpolitiker davon abgesehen, mit ihren Kenntnissen an die Öffentlichkeit zu gehen.