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Überschrift macht aus These eine Tatsache

Artikel hätte als Meinungsbeitrag gekennzeichnet werden müssen

Die Online-Ausgabe einer Wochenzeitung berichtet unter der Überschrift „Pegida verstärkt die rechte Gewalt“ über die Zunahme rechtsextremer Gewalttaten seit dem vierten Quartal 2014. In dieser Zeit sei beschlossen worden, viele Flüchtlinge aufzunehmen. Die AfD sei erstarkt, und in Dresden habe sich Pegida gebildet. Aus Sicht von Experten – so die Zeitung weiter – würden sich Rechtsextreme durch die hohe öffentliche Aufmerksamkeit bestärkt fühlen. Sie gäben vor, zu vollziehen, was das Volk wolle. Nach Zählungen von Pro Asyl und der Amadeu Antonio-Stiftung sei die Zahl der rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten deutlich höher, als es sie amtlichen Zahlen zufolge sei. In der Statistik fehlen zum Beispiel Fälle wie ein Brandanschlag auf drei Häuser im bayerischen Vorra, in denen Flüchtlinge untergebracht werden sollten. Der Artikel beginnt mit einem Fallbeispiel. Danach soll ein Wachmann in einem Flüchtlingsheim ein Zimmer unaufgefordert betreten haben, woraufhin er angegriffen worden sei. Diesen Angriff soll der Wachmann mit „Scheiß-Asylanten“ beantwortet haben. Die Schuldfrage in diesem Fall sei noch nicht geklärt. Nach Ansicht eines Lesers der Zeitung versucht der Autor des Textes, einen Zusammenhang zwischen Pegida und angeblich ausländerfeindlichen Taten herzustellen. Die Zeitung nenne zum Teil nicht aufgeklärte Vorkommnisse. Dennoch würden sie als Beispiele für rechte Gewalt herangezogen. Der Autor versuche, einen Zusammenhang zwischen dem Pegida-Bündnis und fremdenfeindlichen Taten herzustellen. Der Artikel beruhe lediglich auf Thesen. Er hätte als Meinungsbeitrag gekennzeichnet werden müssen. Der Beschwerdeführer sieht mehrere presseethische Grundsätze verletzt. Der Beschwerdeausschuss beschränkt das Verfahren auf einen möglichen Verstoß gegen die Ziffer 2 des Pressekodex (Journalistische Sorgfaltspflicht). Die Rechtsvertretung der Zeitung weist auf einen Zusammenhang zwischen einem veränderten gesellschaftlichen Klima und der Zunahme von rechter Gewalt hin. Der beanstandete Beitrag beleuchte Entwicklungen wie die Gründung von Pegida und national-konservativen Strömungen innerhalb der AfD. In dem Zeitraum, in dem bei Pegida-Kundgebungen bis zu 25000 Menschen auf die Straße gegangen seien und der national-konservative AfD-Flügel erstarkt sei, habe auch die Zahl rechtsextremistisch motivierter Straftaten gegen Asylbewerber und Flüchtlinge zugenommen. Diese Fakten würden von verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen in einem Zusammenhang gesehen. Die wachsende Zahl von Demonstrationen gegen Moslems erzeuge – so die Rechtsvertretung – ein gesellschaftliches Klima, in dem es Ausländerfeinde besonders leicht hätten. Die Überschrift „Pegida verstärkt die rechte Gewalt“ sei eine zulässige meinungsgeprägte Aussage. Sämtliche Quellen, Informationen und Statistiken, die der Beurteilung zugrunde gelegt worden seien, habe der Autor offengelegt. Von einem Verstoß gegen das Gebot der journalistischen Sorgfaltspflicht könne demnach keine Rede sein.